Über uns

Über uns

Die Marke AL-TECH wurde 2003 in Mników bei Krakau gegründet. Die Unternehmensgründer sind seit Anfang der 90er Jahre in der Fenster- und Türenbranche aktiv. OKNO-POL spezialisiert sich auf Fenster und Türen aus Aluminium. Grundlage für die dynamische Entwicklung des Unternehmens sind ein moderner Maschinenpark sowie ein Team aus erfahrenen Technikern und hochqualifizierten Konstrukteuren.

Produktion

Moderner Maschinenpark ausgestattet mit Geräten der neusten Generation. Großes Angebot, das eine komplexe Auswahl an Fenstern, Türen und Rollläden für das ganze Haus ermöglicht.

Qualität

Höchste Qualität unserer Produkte bestätigt durch Ce-Zeichen, sowie die Bewertungen renommierter Institute: ift Rosenheim und TSVS (Tschechen).

Vertriebsnetz

Großes Vertriebsnetz, das u.a. Polen, Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechien, Frankreich, die Niederlande, die Slowakei, die Schweiz, Schweden und Italien umfasst.

AL-TECH

  • Dank einem ständig erweiterten Produktsortiment, verbunden mit intelligenter Planung und umfassender Vorbereitung, können wir uns auch den schwierigsten ingenieurtechnischen Herausforderungen stellen.

  • AL-TECH kooperiert mit renommierten Herstellern von Aluminiumsystemen (Schüco, Aliplast, Aluprof) und Bauglas (Press-Glas, AGC, Pilkington), um die größte Auswahl zu bieten und den Ansprüchen aller Kunden zu entsprechen.

  • Mit der in jahrelanger Praxis erworbenen Erfahrung konnten eine Reihe interessanter Projekte verwirklicht werden – von Einfamilienhäusern, Wohngebäuden, Supermärkten, Schulen und Hochschulen bis hin zu Hotels, Apartmenthäusern und Produktionsbetrieben.
  • Produkte von AL-TECH findet man überall in Polen, aber auch in der Deutschland, Belgien, Frankreich, Slowakei, Tschechien  und den Niederlanden.

Die Herstellung sämtlicher Fenster, Türen, Aluminiumkonstruktionen durch AL-TECH bedeutet:

  • Ausschließliche Verwendung von Material höchster Qualität. Unsere Zulieferer und Kooperationspartner sind u.a.:  Schüco, AluprofAliplast, TS SystemPress-Glas
  • Moderne Produktionslinien – u.a.: Emmegi, Schüco, Aluma, Pressta Eisele GmbH
  • Gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter: Techniker und Mitarbeiter in Herstellung und Vertrieb für die die Zufriedenheit der Kunden ganz zentral ist

 

AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, kommen alle Aufträge ausschließlich zu den allgemeinen Verkaufsbedingungen des Herstellers zustande. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

1. Angebot, Lieferfristen

Angebote gelten 30 Tage und sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Liefertermine gelten erst ab Eingang der vereinbarten Anzahlung und erteilter Freigabe. Nach erteilter Freigabe sind Änderungen nur bis zu 3 Tagen möglich.  Bei späteren  Änderungen behält sich der Hersteller eine Preisberichtigung und Lieferterminverschiebung vor.

Für die Liefertermine zählen nur die Arbeitswochen im Sitz des Herstellers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung das Werk verlassen hat.  Schadenersatzansprüche für den von uns nicht zu vertretenden Lieferverzug (z.B. in Folge  einer verspäteten Rohstoffanlieferung) können nicht geltend gemacht werden.

Sollte der Käufer in  Annahmeverzug kommen, so ist der Hersteller berechtigt, Mehraufwendungen zu verlangen (z.B. Lagergebühren). Bei mangelnder Restzahlung verfällt die Anzahlung und die Ware nach 30 Tagen ab dem bestätigten Versandtermin.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Herstellers.

2. Verpackung, Versand.

Die Ware wird, soweit nicht anders vereinbart, auf Holzgestellen geliefert. Sie sind Einwegverpackungen und werden  nicht zurückgenommen. Mehrwegverpackungen, wie Metallgestelle, die  Eigentum des Herstellers sind, sollen  unverzüglich an den Hersteller zurückgesendet werden.

Standard- Versandkosten:  ab 2000,- € Auftragswert Netto frei Haus zu Firmensitz

 Lieferungen unter 2000,- € Auftragswert Netto zuzüglich Transportkosten 100,- € pro Lieferung. Die Transportkosten werden einem der gelieferten Aufträge beigerechnet.

Teillieferungen sind zulässig.

3. Reklamation, Mängelrüge

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind sofort nach Empfang der Ware auf dem Lieferschein zu vermerken sowie durch schriftliche Anzeige innerhalbvon 8 Kalendertagen an den Verkäufer zu rügen.

 Alle offensichtlichen Mängel oder Transportschäden müssen unverzüglich dem Hersteller gemeldet werden anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Käufer. Die Haftung für mechanische Schäden (besonders Glasbruch) nach Übergabe der Ware an den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Glasbruch ist vom Hersteller zu vertreten. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h.,  sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. Werden vom Käufer oder Dritten doch Instandsetzungsarbeiten  oder Änderungen vorgenommen oder wird die Kaufsache unsachgemäß eingebaut, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

Bei berechtigten Mängelrügen kann der Hersteller den Verkaufspreis mindern oder eine neue Ware innerhalb angemessener Frist liefern. Schadenersatzansprüche beschränken sich nur auf die Nachlieferung der neuen Ware. Eine weiter gehende Haftung ist ausgeschlossen.

4. Hinweis zur Wohnungslüftung.

Ein ausreichender Luftwechsel muss gewährleistet sein, um zu hohe Kohlendioxidbelastung, Luftfeuchte, Schimmelbildung und zu hohe Schadstoffkonzentrationen zu vermeiden. Die produzierten Fenster sind dicht. Es wird darauf hingewiesen, dass nach den gültigen Normen in bestimmten Fällen ein Lüftungskonzept  erstellt werden muss. Die Erstellung eines Lüftungskonzeptes obliegt dem Käufer.

5. Sonstiges.

Konstruktionen mit dem Profilzylinder (Türen, Balkontüren, Schiebekonstruktionen) werden, soweit nicht anders vereinbart, mit Profilzylinder nur für Montagezwecke geliefert.

6. Gerichtsstand.

Der ausschließliche Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten der Parteien ist Kraków.

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